Kein Streit mit den Nachbarn – 4 Tipps zur Rechtslage
In den warmen und sonnigen Monaten kommt es wieder vermehrt zu Nutzung von Garten, Balkon und Terrasse. Neben guter Laune bringt das aber auch Jahr für Jahr den einen oder anderen Nachbarschaftsstreit mit sich. Um diese Streitigkeiten zum umgehen, haben wir recherchiert was erlaubt ist und was nicht.
Streitgrund Nummer Eins

Party von Bart Everson auf flickr.com (CC BY 2.0)
Der häufigste Grund für Nachbarschaftsstreit ist Lärm. Darunter fallen Musik, Feierlichkeiten Heimwerkerarbeiten, Kinder und Rasenmähen. Hier gilt generell, dass allgemeine Ruhezeiten – 13 Uhr bis 15 Uhr sowie 22 Uhr bis 7 Uhr – eingehalten werden müssen. Zusätzlich darf an Sonn- und Feiertagen nicht mit elektrischen Geräten Rasen gemäht werden. Es können außerdem zusätzliche Ruhezeiten von Gemeinden und Städte festgelegt werden.
Überhängende Äste

Branch Fence von wittco.gmbh auf flickr.com (CC BY 2.0)
Bäume halten sich nicht an Grundstücksgrenzen und so ragt ab und zu mal ein Ast zum Nachbargrundstück rüber. Diese Äste dürfen aber nur vom betroffenen entfernt werden, nachdem dem Besitzer eine angemessen Frist von knapp einer Woche gegeben wurde. Und auch Früchte, die diese Äste tragen dürfen ohne Genehmigung erst verzehrt, oder entfernt werden, wenn sie aus natürlichem Grund auf das betroffene Grundstück gefallen sind.
Im Fall einer Hecke muss sich der Besitzer darum kümmern, dass kommunal abweichende Vorschriften zu Größe und Grundstücksnähe eingehalten werden
Nacktheit auf dem eigenen Grundstück

No FKK von cea + auf flickr.com (CC BY 2.0)
Zwar gehört der Balkon auch zum Grundstück, dennoch kann ein Bußgeld folgen, sollten Nachbarn direkt auf den nackten Körper schauen können.
Sex im Garten und auf dem Balkon ist ebenfalls nicht erlaubt, sollte die Polizei alarmiert werden, könnte das eine Anklage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach sich ziehen.
Streit zur Grillsaison

P1010618 von Lelei.de auf flickr.com (CC BY 2.0)
Wer zur Miete wohnt sollte darauf achten, dass das Grillen im Mietvertrag eingeschränkt, oder gar gänzlich verboten werden kann. Alle Anderen müssen darauf achten, dass der Rauch nicht in die Innenräume der Nachbarn zieht. Selbst wenn nichts geregelt ist, empfiehlt es sich Rücksicht zu nehmen und auf Grund der geringeren Rauchentwicklung einen Elektrogrill in Betracht zu ziehen.